Finanzierung     

KikI ist Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen.

Möglichkeiten der Kostenübernahme

  • Krankenkassen: meist über Einzelfallentscheidung mit Stundensätzen, selten pro Hausbesuch (Grund- u. Behandlungspflege) nach SGB 5 § 37
     
  • Pflegekasse: sollte ihr Kind eingestuft sein, gibt es die Möglichkeit, es über die Kombinationsleistung nach SGB 11 § 38 laufen zu lassen.
    Wichtig: In jedem Fall steht Ihnen nach SGB 11 § 39 die jährliche Verhinderungspflege zu, egal welche Pflegestufe ihr Kind erhält. Für diesen Betrag können Sie KikI beispielsweise mit folgendem beauftragen:
    • qualifizierte Babysitterdienste,
    • Kurzurlaub am Wochenende,
    • Entlastungpflege.
    Das Geld muß nicht auf einmal aufgebraucht werden. Bitte beachten Sie, daß Sie den Betrag nicht (auch nicht anteilig) bekommen, sollten Sie die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen haben. In diesem Fall verfällt Ihnen der Anspruch auf diesen Betrag.
     
  • Sozial- und Jugendamt: zum Beispiel für Sozialhilfeempfänger eine Eingliederungshilfe nach SGB 8 § 35 a bzw. Jugendhilfegesetz nach SGB 8 § 20 und 27
     
  • Privat: natürlich gibt es immer die Möglichkeit, die Kosten selber zu tragen.

Voraussetzungen der Pflegeübernahme

Voraussetzungen für die Übernahme der Pflege durch die häusliche Kinderkrankenpflege Tübingen sind:

  1. Rechtzeitige Anfrage bei KikI;
  2. Ausfüllen der Verordnung häuslicher Krankenpflege (DIN A4);
  3. Frühzeitige Anfrage bei der Krankenkasse, da sich die Genehmigung durchaus über Tage hinziehen kann;
  4. Bei Einzelfallentscheidung mit Stundensätzen wird normalerweise ein ärztliches Attest benötigt;
  5. Attest und Verordnung im Vorfeld bitte, zwecks Prüfung, der Krankenkasse faxen, sowie als Dokument an KikI schicken; wir leiten Ihre Unterlagen unterschrieben an Ihre Krankenkasse weiter.

Rufen Sie mich an - ich berate Sie gerne!
 

 


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